AVB Alte Saline 

Allgemeine Vertragsbedingungen und Vorschriften für das Verhalten in der Alten Saline (AVB)

Paar vor dem Eingang der Alten Saline

Hausordnung/Verhaltensbedingungen (AVB)

1. Allgemeines

1.1 Mit Bezahlung des Eintrittspreises wird die Geltung dieser AVB anerkannt.

1.2 Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet.

1.3 Personen bis zu 13 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt.   

Zwischen 14 und 16 Jahren muss diese Personengruppe bei Eintritt die schriftliche Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten in Textform vorlegen (eine Unterschrift ist ausreichend). Gruppen von Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren von mehr als 4 Jugendlichen benötigen ebenfalls die Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson.

1.4 Den Anforderungen des Personals ist Folge zu leisten.

1.5 Die Mitnahme von Tieren aller Art ist nicht erlaubt.

1.6 Das Rauchen ist in allen Gebäuden und im untertägigen Bereich der historischen Solequellen verboten. Dies gilt auch für das Rauchen und den Konsum von Cannabis; Letzteres gilt auch unter den Arkaden des Hauptbrunnhauses sowie in dem Bereich vor dem Gebäude. Abfälle und Zigaretten vor den Gebäuden gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behältnisse/ Aschenbecher.

1.7 Besucher, die unter Medikamenten, Drogen oder unter Alkoholeinfluss stehen, werden durch die Aufsicht von der Einfahrt ausgeschlossen. Die Aufsicht und auch Gästeführer können Gäste, die sich selbst oder andere Gäste in Gefahr bringen, oder die Hausordnung missachten, von der Führung ausschließen. Der Eintritt wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

2. Parken

Das Brunnhaus der Alten Saline verfügt über keinen eigenen Parkplatz. Parkplätze stehen in den Seitenhöfen der Alten Saline zu Verfügung. Diese werden durch die Kurbau GmbH verwaltet.

3. Garderobe

3.1 Hüte, Stöcke, Schirme, Rucksäcke, Rückentragen sowie sonstige Behältnisse und sperrige Gegenstände dürfen nicht nach unter Tage mitgenommen werden. Sie können in den Schließfächern verwahrt werden, eine Haftung für die eingebrachten Gegenstände wird nicht übernommen.

3.2 Für Wertgegenstände stehen Schließfächer zur Verfügung, eine Haftung für die eingebrachten Gegenstände wird nicht übernommen.

3.3 Kinderwagen können nicht nach unter Tage mitgenommen werden. Kinder dürfen nicht in Tragegestellen auf dem Rücken getragen werden.

4. Führung

4.1 Die Gruppengröße der jeweiligen Führung ist auf 40 Personen begrenzt. Die Führungen dürfen ausschließlich in Begleitung eines dafür ausgebildeten Gästeführers durchgeführt werden. Es wird eine Führung ab mind. 2 Personen durchgeführt.

4.2 Personen, die sich in Warteschlangen vordrängen oder allgemein die Sicherheitsregeln verletzen, können von der Führung ausgeschlossen oder einer späteren Tour zugeordnet werden. Ein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht.

4.3. Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung

Aufgrund der besonderen Verhältnisse (niedrige Gewölbe, Treppen) können Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung nur nach Rücksprache mit der Aufsicht an der Führung teilnehmen. Die Begleiter müssen in der Lage sein, die Person in Problemsituationen aus dem Führungsbereich zu bringen. Die Aufsicht kann den Zutritt verweigern, wenn erkennbar ist, dass die Führung mit einem erhöhten Risiko für die Person verbunden wäre. In diesem Fall wird der gezahlte Eintrittspreis (ggf. auch der Begleiter, wenn diese ebenfalls auf einen Besuch verzichtet) mit der Unterschrift der Aufsicht erstattet. Personen, welche an Klaustrophobie leiden, ist es leider nicht gestattet, an der Führung teilzunehmen.

5. Sicherheitsregeln

5.1 Während der Führung ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten.

5.2 Es ist unbedingt erforderlich, immer bei der Gruppe zu bleiben und sich auf der Führungsstrecke niemals selbständig auf den Weg zu machen. Im Museumsbereich dürfen sich die Gäste selbstständig aufhalten. Falls ein Besucher die Besuchertour nicht fortsetzen kann, so hat er sich beim Gästeführer zu melden, der dann für eine Abholung sorgt.

5.3 Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern (oder der die Betreuung innehabenden Personen) abzuschätzen, ob ihr Kind oder die betreute Person an der Führung teilnehmen kann. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Punktes 4.3.)

5.4 Absperrungen dürfen nur vom Gästeführer geöffnet werden.

5.5 Das Berühren und Betätigen von Maschinenteilen und Betriebseinrichtungen ist strengstens verboten. Verletzungsgefahr. 

5.6 Der Führungsweg kann feucht und rutschig sein. Nutzen sie Handläufe und achten Sie darauf nicht zu stolpern.

6. Fotoaufnahmen

Filmen ist während der gesamten Führung durch die Alte Saline aus Sicherheitsgründen (Stolpergefahr) untersagt. Fotografieren ist grundsätzlich erlaubt, kann jedoch untersagt werden, wenn es die Sicherheit der Besucher beeinträchtigt.

7. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Alten Saline und der von ihm beauftragten Personen wird dergestalt beschränkt, dass die Alte Saline haftet:

1) in voller Schadenshöhe nur bei Vorsatz oder groben Verschulden seiner Organe oder der leitenden Angestellten,

2) dem Grunde nach, bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf)

3) außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach nur für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,

4) der Höhe nach haftet die Alte Saline im Falle 2. und 3. nur auf den Ersatz des      typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 7 gelten nicht, soweit es um die Verletzung von Körper, Leib und Leben geht.

Stand: 08/2024